§1 Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der Menü-Service GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

§2 Zustandekommen des Vertrages
Mit der Abgabe der Bestellung, telefonisch, schriftlich über Bestellzettel oder Speiseplan bzw. Internetbestellung, gilt der Vertrag über die Lieferung von Mittagessen als zustande gekommen. Hat die Bestellung die Verköstigung eines Kindes zum Inhalt, gelten die gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner.

§3 Bestellung und Stornierung
(a) Schulspeisung: Die Bestellung für die Mittagsversorgung erfolgt über das Ausfüllen des Speiseplans zu den genannten Fristen der belieferten Schule bzw. Kita. Aktualisierungen (zusätzliche Bestellung oder Abbestellung im Krankheitsfall) sind noch bis 7:00 Uhr am Zustelltag, telefonisch, schriftlich, per Fax oder Internet möglich. Abweichende Sonderregelungen zu Be- und Abbestellung können in einzelnen Einrichtungen existieren.

(b) Assiettenversorgung: Die Bestellung erfolgt schriftlich per Bestellzettel oder Fax, telefonisch bei einem unserer Servicemitarbeiter oder außerhalb der Geschäftszeiten über den Anrufbeantworter und über die Internetbestellung. Bestellschluss ist 8:30 Uhr am Bestelltag (werktags) und 14:30 Uhr am Vortag für Wochenende und Feiertage. Wir bemühen uns später eingehende Bestellungen zu gewährleisten, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wir behalten uns Änderungen in der Zusammenstellung der Gerichte durch gleichwertige Waren vor. Sofern das bestellte Menü nicht mehr verfügbar ist, kann die Menü-Service GmbH vom Vertrag zurücktreten.

§4 Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit, spätestens jedoch binnen der unter §3 (a) und (b) genannten Aktualisierungsfristen möglich. Spätere Stornierungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Anspruch auf Leistungsvergütung seitens der Menü-Service GmbH besteht fort. Sollte bei der Schulspeisung eine Abbestellung nicht mehr möglich sein, kann das Essen am 1. Tag der Abbestellung in der Einrichtung (Schule/Kita) abgeholt werden.

§5 Lieferung
Die Belieferung der Schulen erfolgt täglich bis 11:30 Uhr.

Die Lieferung der Mittagsmenüs erfolgt durch unsere Mitarbeiter zur angegebenen Lieferadresse. Der Transport erfolgt in einem festen Tourensystem unter Berücksichtigung der gesetzlichen und hygienetechnischen Bestimmungen für den Transport von Speisen. Die Menü-Service GmbH versucht, Terminwünsche im Rahmen der Tourengestaltung zu berücksichtigen, garantiert diese jedoch nicht. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Schlechtwettereinflüsse, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen oder Verkehrsunfall des liefernden Fahrzeuges verlängern sich die Lieferzeiten. Die Menü-Service GmbH ist dann stets um zeitnahe Auslieferung bemüht. Besonderheiten, die den Auslieferungsort betreffen, sind unbedingt bekanntzugeben.

§6 Mängelanzeige
Der Kunde verpflichtet sich mit der Bestellung, die Annahme der gelieferten Waren zu gewährleisten. Kann eine Lieferung aus Gründen, die nicht die Menü-Service GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben (z.B. verschlossene Haustür, Abwesenheit des Kunden, …)nicht übergeben werden, wird diese Lieferung in Rechnung gestellt. Kann eine Lieferung durch Unfall, höhere Gewalt oder sonstige schwerwiegende Gründe durch die Menü-Service GmbH nicht erfolgen, so begründet dies keinerlei Schadensersatzforderungen von Seiten des Kunden.

Bei Lieferung sollte eine sofortige Prüfung der Waren erfolgen. Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim ausliefernden Mitarbeiter anzuzeigen. Anderweitige Mängel sind der Menü-Service GmbH unverzüglich telefonisch/ persönlich / per Fax mit Hinterlassung einer Telefonnummer mitzuteilen. Unerhebliche Abweichungen der beschriebenen Produkte von der gelieferten Ware gelten als technisch bedingt und nicht als Mangel. Zur weiteren Prüfung kann die Menü-Service GmbH die Rückgabe der Ware verlangen.

§7 Gewährleistung
Die Gewährleistung seitens der Menü-Service GmbH setzt voraus, dass der Kunde der ordnungsgemäßen Mängelanzeige unter §6 nachgekommen ist. Bei berechtigter Mängelanzeige wird das gelieferte Produkt nicht berechnet.

§8 Thermoporten / Wärmebehälter /Ausstattungsgegenstände
Die Thermoporten und Styroporbehälter, in denen das Essen geliefert wird, verbleibt im Eigentum der Menü-Service GmbH. Diese verbleiben, sofern der Kunde dies wünscht bis zum nächsten Liefertag beim Kunden und werden durch den liefernden Mitarbeiter ausgetauscht. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde. Sollte er dies nicht wünschen, gibt er den Behälter umgehend zurück. Bei einer Unterbrechung von mehr als 5 Tagen ist der Wärmebehälter vom Kunden ebenfalls zurückzugeben. Ausnahmen nach vorheriger telefonischer Absprache sind möglich. Eine Entsorgung der Assietten kann ebenfalls über den ausliefernden Mitarbeiter erfolgen, Voraussetzung dafür ist ein Ausspülen der verbliebenen Essenreste.

§9 Zahlung
(a) Kinder- und Schülerspeisung:
Zur Teilnahme an der Schulspeisung wird eine erteilte Einzugsermächtigung vorausgesetzt. Die Abbuchung des Essengeldes erfolgt nach Rechnungslegung im Folgemonat. Dazu erhält der Kunde eine kontrollfähige Monatsrechnung, die auf seiner Bestellung basiert.

Sollte die Lastschrift des Rechnungsbetrages nicht eingelöst werden können, so wird im automatisierten Verfahren die Essenteilnahme des Kindes ab dem 1.Folgetag der Feststellung versagt. Diese Sperre bleibt bis zur vollständigen Begleichung des offenen Betrages bestehen. Kosten, die durch nicht einlösbare Lastschriften durch die Banken und weitere Kosten, die der Menü-Service GmbH entstehen, leitet die Menü-Service GmbH an den Kunden weiter.

Sollte der Kunde das Lastschriftverfahren ablehnen, besteht die Möglichkeit in Vorkasse zu treten. Die Zahlung erfolgt auf Grundlage des ausgefüllten Speiseplans oder der Liefertage des Monats im Voraus. Zu viel bezahlte Beträge (z.B. durch Abbestellung) werden im Folgemonat verrechnet.

(b) Assiettenversorgung:

Die Abrechnung der Mittagsmenüs erfolgt gemäß einzeln abzuschließender Vereinbarung täglich, wöchentlich oder monatlich. Wöchentliche und monatliche Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Erhalt zahlbar. Kunden mit wöchentlicher oder monatlicher Rechnungslegung erhalten in der Folgewoche bzw. des Folgemonats eine kontrollfähige, detaillierte Rechnung. Bei Neukunden behält sich die Menü-Service GmbH vor, die ersten 14 Tage täglich abzurechnen. Bei Unstimmigkeiten sind Rechnungen spätestens 5 Tage nach Erhalt zu reklamieren, danach gelten Sie als anerkannt.

Bei Bestellung einer Portion pro Tag kann, abhängig vom Liefergebiet, eine Einzelbelieferungspauschale von 0,30 € pro Tag berechnet werden, bei Bestellung jedes weiteren Gerichts pro Tag fällt diese automatisch weg und wird als Rabatt auf der Rechnung ausgewiesen. Dies ermöglicht der Menü-Service GmbH, Bestellungen ohne Mindestbestellwert anzubieten.

§10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand der Menü-Service GmbH ist Weißenfels.

§11 Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag und diese AGB bleiben im Übrigen für beide Teile wirksam. An Stelle der unwirksamen Klauseln soll gelten, was dem gewollten Zweck im legitimen Sinne am nächsten kommt.